Das Bau- und Architektenrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Bauherren, Architekten und Bauunternehmen. Regelmäßig streiten die Beteiligten über das Honorar, Preissteigerungen, Bauverzögerungen und Baumängel. Ein streitfrei abgeschlossenes Bauprojekt ist inzwischen die große Ausnahme.

Ich begleite Sie bereits bei der Erstellung der Bau-, bzw. Architektenverträge und schaffe so eine rechtssichere Basis für das jeweilige Bauvorhaben. Beim auftreten von Baumängeln oder Bauverzögerungen kümmere ich mich um die Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen bzw. deren Abwehr. Bei der Bearbeitung dieser oft sehr umfangreichen und schwierigen Angelegenheiten, welche meistens eine bedeutende wirtschaftliche Tragweite haben, kann ich Ihnen durch meine Erfahrung und Spezialisierung einen entscheidenden Vorteil bei einer rechtlichen Auseinandersetzung verschaffen.

 

Kernbereiche meiner Tätigkeit im Bau- und Architektenrecht sind:

  • Abnahme
  • Architektenhaftung
  • Architektenverträge
  • Baugenehmigung
  • Baumängel
  • Bauträgervertrag
  • Bauvertrag
  • BGB-Bauvertrag
  • Einheitspreisvertrag
  • Ersatzvornahme
  • Gewährleistung
  • HOAI
  • Minderung
  • Pauschalpreisvertrag
  • Regiearbeiten
  • Rücktritt
  • Schadensersatz
  • Subunternehmervertrag
  • Verjährung
  • Vergütung
  • Vertragserstellung
  • Verzug
  • VOB
  • Werkvertragsrecht
  • Schlussrechnung
Rechtsanwalt Andreas Vohburger - Pocking - Baurecht