19. Bundestagswahl am 24.09.2017 Welche Stimmen hat man und wie muss der Stimmzettel zur Bundestagswahl ausgefüllt werden?

Bereits in ein paar Tagen steht die 19. Bundestagswahl an. So mancher Wähler wird sich jetzt nicht nur die Frage stellen, wem er seine Stimme geben wird, sondern es werden sich bestimmt auch einige Fragen, wie fülle ich den Wahlzettel richtig aus.

Aus gegebenen Anlass hierzu ein paar hilfreiche Informationen:

 

Jeder Wähler hat bei der Bundestagswahl 2 Stimmen. Zum einen die Erststimme und zum anderen die Zweitstimme.

 

Was bedeutet die Erststimme:

Zur Bundestagswahl wird das gesamte Bundesgebiet in 299 etwa gleich große Wahlkreise aufgegliedert. Hierbei soll jeder Wahlkreis etwa gleich viele Wähler umfassen. In jedem dieser Wahlkreise tritt jeweils ein Kandidat pro Partei zur Wahl an. Zudem können parteiunabhängige Kandidaten antreten. Mit der Erststimme kann der Wähler einen dieser Kandidaten wählen. Erhält einer der Kandidaten dadurch die Mehrheit der Erststimmen im Wahlkreis, ist er direkt in den Bundestag gewählt. Man spricht in einem solchen Fall von einem Direktmandat. Durch die Erststimme wird die Hälfte der Sitze im Bundestag vergeben. Zudem soll sie gewährleisten, dass alle Regionen Deutschlands im Bundestag vertreten sind.

 

Wofür dient die Zweitstimme?

Mit der Zweitstimme wird nicht eine bestimmte Person, sondern eine Partei gewählt. Die Parteien erstellen vor der Wahl für jedes Bundesland eine Liste. Auf dieser Liste stehen Personen, die sich im Deutschen Bundestag engagieren wollen. Wie viele Personen auf der Liste einen Sitz im Bundestag erhalten, bestimmt sich nach den Stimmen, die die Partei insgesamt erhalten hat. Hat also eine Partei zum Beispiel 30 % Prozent der Zweitstimmen erhalten, stehen ihr auch 30 % der Sitze zu. Daher entscheidet die Zweitstimme darüber, wie stark eine Partei im Bundestag vertreten ist.

 

Jedenfalls wird auf der linken, schwarzgedruckten Hälfte des Stimmzettels mit der Erststimme eine Person gewählt. Mit der Zweitstimme wird wiederum auf der rechten, blaugedruckten Hälfte des Stimmzettels eine Partei gewählt. Für jede Hälfte darf nur ein Wahlvorschlag gemacht werden. Am besten geschieht dies durch ein Kreuz in den aufgedruckten Kreisen. Macht jemand jedoch mehr als nur ein Kreuz auf der linken Seite, ist die Erststimme ungültig. Dies gilt genauso für die rechte Seite, also die Zweitstimme. Wer also mehr als nur ein Kreuz macht, macht seine Zweitstimme ungültig.

 

Muss man beide Stimmen abgeben?

Man ist nicht dazu verpflichtet sowohl seine Erststimme als auch seine Zweitstimme abzugeben. Es kann also auch nur eine Stimme abgegeben werden. Ebenfalls der freien Entscheidung unterliegt, ob man überhaupt wählen geht. Zudem muss man die beiden Stimmen nicht ein und derselben Partei geben. Man kann also mit der Erststimme etwa einen Kandidaten der CDU wählen und seine Zweistimme der SPD geben.

Den ausgefüllten Stimmzettel faltet man und wirft ihn in die Wahlurne

 

Was tun, wenn man ein falsches Kreuz gemacht hat?

Wenn man sich verwählt hat, kann man einen Ersatzstimmzettel bekommen. Der unbrauchbare Stimmzettel muss dann im Wahllokal in Anwesenheit der Wahlhelfer vernichtet werden (damit nicht zwei Stimmzettel abgegeben werden).